Das Recht des Kindes auf Gehör ist als Grundrecht in Artikel 24 der EU-Grundrechtscharta verankert. Seine Meinung wird in den Angelegenheiten, die es betreffen, in einer seinem Alter und seinem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. Ferner heißt es dort, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss. weitere dazupassende Informationen finden Sie hier
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Sophie Beaumont · 26.03.2004 17:41
Disability Intergroup
Disability Intergruppe Sitzung
11 FEBRUAR 2004
Themen:
Behinderung und Menschenrechte
• Bericht über Verstöße gegen Menschenrechte von Personen mit Behinderungen
• Stand der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Weitere Info: Sophie Beaumont
European Disability Forum
Tel +32 2 2824602
Fax +32 2 2824609
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Neue Meldungen und Meinungen bitte an arbeit@listen.attac.de
Folgen des Arbeitslosengeld II für Kinder
Presseinfo 1 der Kampagne "Vorsicht Arbeitslosengeld II - Damit Sie nicht unter die Räder kommen" vom 4. August 2004
Kinder durch Hartz IV massiv benachteiligt
Die Hartz IV-Reform (die sog. "Grundsicherung für Arbeitssuchende", das Arbeitslosengeld II, Alg II) ist auch ein gigantisches Programm, die Kosten der Erwerbslosigkeit auf die Betroffenen und ihre Angehörigen abzuwälzen. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld erreichen das unter anderem über die systhematische Schlechterstellung von Kindern gegenüber ihrer heutigen Situation. Zur Veranschaulichung mögen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) folgende Beispiele ausreichen:
1. Senkung der Regelleistung für Kinder
Die Regelleistungen für Kinder von 7 bis 17 Jahren liegt um 5 bis 10 % unter der heutigen Sozialhilfe.
2. Senkung des Monatsbetrages für Familien (damit für Kinder)
Das Kindergeld wird als Einkommen voll angerechnet; bei der Sozialhilfe blieben für das erste und zweite Kind monatlich noch je 10,25 Euro des Kindergeldes in der Familie.
3. Senkung bei wachstumsbedingtem Bedarf
Die bisherigen Beihilfen der Sozialhilfe werden bei Alg II nur als geringe Pauschale mit der monatlichen Leistung ausgezahlt. Während bisher die Sozialhilfe beispielsweise für wachstumsbedingten Bedarf für Bekleidung dann einspringen mußte, wenn konkreter Bedarf entstand, gibt es heute über die Pauschale hinaus keine Unterstützung.
4. Senkung bei schulbedingtem Bedarf
Mit Ausnahme der Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten gibt es keine weitere Unterstützung für schulbedingte Kosten.
5. Senkung für zuverdienende Jugendliche
Solchen Jugendlichen, die sich neben der Sozialhilfe z.B. 40 EUR Taschengeld durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei dazuverdienen konnten, bleiben bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur noch 6 EUR. Der übersteigende Betrag wird vom Alg II abgezogen.
6. Benachteiligung von Familien beim "befristeten Zuschlag"
Familien, die den gern gelobten neuen Kinderzuschlag des Bundeskindergeldgesetzes bekommen, werden diesen nur unter Verlust den ggf. höheren befristeten Zuschlages der Grundsicherung verlieren.
7. Verlust beim Unterhalt getrennt lebender Kinder
Lebt ein Elternteil getrennt von den Kindern, hat es diesen vorrangig Unterhalt zu zahlen. Das gilt bislang auch bei der Arbeitslosenhilfe, wenn der neue Partner/die neue Partnerin des getrennt Lebenden Elternteiles arbeitslos wird: Zuerst war der Kindesunterhalt zu zahlen; wenn danach noch etwas vom Einkommen 'übrig' blieb, war der arbeitslose neue Partner zu unterhalten. Beim Alg II ist ist die Reihenfolge zu Lasten der Kinder vertauscht: hier muß zuerst der arbeitslose Partner unterhalten werden. Die getrennt lebenden Kinder bekommen nur etwas, wenn nach Befreidigung des Unterhaltsanspruches des neuen Partners noch etwas zu verteilen bleibt.
Konsequenz. Arbeitslosengeld II verschärft Kinderarmut auch in solchen in Ein-Elter-Familien, in denen die oder der Alleinerziehende nicht arbeitslos ist.
Eine Anmerkung am Rande:
Eine kleine Verbesserung für Alleinerziehende beim Alg II gegenüber der heutigen Sozialhilfe (leichte Ausweitung im Vergleich zum Alleinerziehendenzuschlag) sowie bei der Regelleistung für Kinder bis sieben Jahren gegenüber der Sozialhilfe kann über die allgemeine Schlechterstellung der Kinder nicht hinwegtäuschen.
Und:
Heute sollte nicht darüber gestritten werden, wo im aktuellen Streit um Hartz IV die größten Heuchler zu finden sind, ob bei CDU, CSU, FDP, Grünen oder SPD.
Vielmehr sollten die Verarmungsreformen gestoppt werden!
Als erster Schritt: Sofortiger Stopp von Hartz IV!
gez.
Frank Jäger (BAG-SHI, Frankfurt/M.)
Guido Grüner (quer, Oldenburg / Oldbg)
Wohnung in Gefahr
Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter
Zwei Personen: 60 Quadratmeter
Drei Personen: 75 Quadratmeter
Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.
Grenzen für die Miete
Die Wohnungsgröße ist nicht die einzige Einschränkung. Auch die Höhe der Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine einfach ausgestattete Wohnung nennt. Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen: Knapp 230 Euro für Singles, für zwei Personen 270 Euro, für drei 330 Euro und für vier 370 Euro. Für jede weitere Person sind knapp 60 Euro zusätzlich angemessen. Die Angaben sind nur Richtwerte. Je nach Baujahr des Hauses können etwas höhere oder tiefere Mieten angemessen sein. Stets gilt jedoch: Eine neue Wohnung zu Mietspiegelpreisen zu finden, ist schwierig. In Berlin etwa sind selbst viele städtische Sozialwohnungen deutlich teurer. Grund: Der Mietspiegel erfasst alle Mieten, die derzeit gezahlt werden. Bei Neuvermietungen verlangen Eigentümer oft eine höhere Miete.
Spielraum im Detail
Ganz starr sind die Regeln nicht. Wer eine zu große Wohnung bewohnt, darf sie behalten, wenn eine angemessen kleine Wohnung nicht billiger zu finden ist. Wer zusätzlichen Raum zum Arbeiten braucht oder als junge Familie noch mit Nachwuchs rechnet, darf mehr Quadratmeter haben als eigentlich angemessen. Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.
Prüfung der Zumutbarkeit
Wer eine zu teure Wohnung hat, muss nicht unbedingt sofort ausziehen. Nur wenn der Umzug möglich und zumutbar ist, kürzt die Arbeitsagentur die Zahlungen. Bis zu sechs Monate, im Einzelfall auch länger, finanziert die Behörde auch zu teure Wohnungen. Statt auszuziehen, haben Arbeitslose die Möglichkeit, für einzelne Zimmer Untermieter zu suchen.
Behörde zahlt für Umzug
Immerhin: Wenn wegen der Arbeitslosigkeit der Umzug in eine billigere Wohnung nötig wird, übernimmt die Behörde die Kosten. Nötige Aufwendungen für Makler, Kaution und Umzugsunternehmen werden erstattet. Voraussetzung: Der Arbeitslose holt vorher die Zustimmung der Behörde ein.
Chance für Eigentümer
Auch Haus- oder Wohnungseigentümer haben eine Chance, ihr Eigentum trotz Arbeitslosigkeit zu retten. Voraussetzung: Die Immobilie ist angemessen klein und wird selbst bewohnt. Der Wert von Haus oder Wohnung wird dann nicht als Vermögen bewertet, das vor Zahlung von Arbeitslosengeld II verbraucht werden muss. Mehr noch: Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Zinsen für den Kredit zur Finanzierung von Haus oder Wohnung. Allerdings: die Kosten insgesamt müssen angemessen sein. Mit anderen Worten: Zinszahlungen und Nebenkosten dürfen nicht oder jedenfalls nicht viel über der Miete für eine angemessene Wohnung liegen.
Kein Zuschuss zur Tilgung
Auf jeden Fall müssen Arbeitslose die Tilgung selbst tragen. Dadurch geraten vor allem Immobilien in Gefahr, die schon zu einem großen Teil bezahlt sind. Grund: Während der in den Kreditraten enthaltene Tilgungsanteil am Anfang der Baufinanzierung vergleichsweise gering ist, steigt er später immer weiter an. Einzige Chance ist dann eine Umschuldung oder eine Reduzierung der Rate. Eigentümer großer Immobilien haben kaum eine Chance, ihr Eigentum zu retten. Allenfalls die Untervermietung eines Teils der ansonsten selbst bewohnten Immobilie kann den Notverkauf möglicherweise abwenden. Ob die Arbeitsagentur da mitzieht, ist allerdings noch unklar.
Tipps für alle Fälle
Wer die Gefahr sieht, über kurz oder lang arbeitslos zu werden, sollte sich schon jetzt auf die neuen Regeln einstellen. Insbesondere beim Kauf und der Finanzierung von Immobilien kann die Beachtung einiger Regeln dafür sorgen, dass bei Arbeitslosigkeit kein Notverkauf nötig wird. STIFTUNG WARENTEST online gibt Tipps für den Abschluss von Miet- und Kaufverträgen. www.warentest.de
www.etwas-mehr-menschlichkeit.de.ki
Das ist nicht allen bekannt bzw das wollen nicht alle Erwachsenen wahrhaben.
Darum: wie können diese Rechte bekannter gemacht und die Kinder und Jugendlichen gestärkt werden? Und wie können Kinder und Jugendliche direkt an dieser Umsetzung beteiligt werden?
Darum geht es beim Symposium „Kinderrechte in politischen Entscheidungsprozessen“ am Mittwoch, dem 26.3.03 im Parkhotel Schönbrunn. Das Sozialministerium als Veranstalter kommt damit einem Auftrag nach, der 13 Jahre nach Annahme der UNO – Konvention über die Rechte der Kinder vom UN – Kindergipfel 2002 an alle Länder erteilt wurde: nationale Aktionspläne zu erstellen.
Kindern und Jugendlichen biete das Symposium die große Chance zu verhindern, dass über Ihre Köpfe hinweg entschieden wird.
In diesem Sinn bedeutet es auch eine Anerkennung der Arbeit des ganzen Schüler – Standart – Teams, das Josef Kirchengast eingeladen wurde, den Arbeitskreis „Verbreitung & Vernetzung – Öffentlichkeitsarbeit & Lobbing“ zu betreuen.
Fragen dazu:
Österreich: 01 711 00 – 3244
Von außerhalb Österreichs: 0043 1 71100 - 3244
franz.machobmsg.gv.at
Schon das ungeborene Kind hat (in Österreich seit 2001) Rechte: das Recht auf einen Namen. Im Todesfall steht den Hinterbliebenen eine Sterbeurkunde und für die tote "Leibesfrucht" (*) ein eigenes Grab/Begräbnis zu. Als "Leibesfrucht" bezeichnet der (österr.) Gesetzgeber alle Kinder von der Zeugung bis zur Geburt.
Aktion „Recht des Kindes auf beide Eltern“
1061 Wien, Postfach 324
Tel: 602 43 35
Fax: 01 7962519
eltern-fuer-kinderaon.at
Schüler Standard - Redaktion und Koordination
Josef Kirchengast josef.kirchengastderStandard.at
Bettina Reicher bettina.reicherderStandard.at
Telefon: 01 531 70 441
Do 10 – 12 Uhr, Freitag 14 – 16 Uhr
Post: Herrengasse 19-21, 1014 Wien
In Kooperation mit dem „Schülerradio 1476“
Vorschläge zur Sendung abgeben bei F. J. Huainigg Tel: 01 531203683
Abteilung Medienpädagogik des Bildungsministeriums
Sendezeit Mo, Mi, Fr 19.30 – 19.55 auf MW 1476
Kinder- und Jugendhilfe
Menschenrechte:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren
Kinderrechte
Die 1990 in Kraft getretene UN-Kinderrechtskraftkonvention basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Kindern und Jugendlichen einen speziellen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung zuspricht.
Das sind angestrebte Ziele. Das es im Alltag so noch nicht überall zugeht, vielleicht auch bei Dir zu Hause nicht, das ist gar nicht so ungewöhnlich.
Bitte überwinde Dich und hole Dir Hilfe:
Kinderrrechtskonvention und Postkarten unter broschuerenservice Tel: Österreich 0800 202074
Advofin – Gerichtsprozesse ohne finanzielles Risiko
Viele Menschen verzichten auf gerechtfertigte Ansprüche.
Die AdvoFin AG übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös.
Innerhalb Österreich Tel: 01 4090307550
Außerhalb Österreich Tel: 0043 1 4090307550
Kinder- und Jugendanwalt
Kinder- und Jugendanwaltschaft Österreichs
1010 Wien, Franz Josefs Kai 51
gebührenfreies Telefon: 0800 240 264
Fax: 0043 1 535 22 03
Kath. Beratungszentrum für Ehe-, Familien-, Lebens- und Glaubensfragen des Bistums Aachen
Bistum Aachen
Unser Psychosoziales Beratungsangebot richtet sich an Paare, Familien und Einzelpersonen mit Konflikten und Problemen im persönlichen und zwischenmenschlichen Bereich
jugendberatung-berlin.de
Onlineberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Zoff mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Du steckst in einer Krise? Wir beraten dich vertraulich, anonym und kostenfrei per Email, Einzel- oder Gruppenchat.
Jugendberatungsstelle PAROLI
im Jugendhilfeverbund Schlupfwinkel e.V.
Betroffene von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt
Jugendberatung ZOFF in der Beratungsstelle Westhoffstrasse
Träger: Soziales Zentrum Dortmund e.V.
Wenn Du jemanden zum Reden brauchst, etwas verändern willst oder du gar nicht mehr weißt, wo Dir der Kopf steht... wir sind ansprechbar!
Kreisdiakonisches Werk Stralsund e.V.
Erziehungs- und Familienberatung
Unser Beratungsangebot ist für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie für Alleinstehende und Paare, die bei der Lösung ihrer persönlichen Probleme Hilfe suchen.
Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster
Schulische Situationen, die durch die Zusammenarbeit mit einem Schulpsychologen/einer Schulpsychologin verbessert werden können
Greg freut sich über alle e-Mails, die ihm Kinder aus aller Welt schicken:
iya4peaceaol.com
Das ist Gregory Robert Smith, geboren 1990:
Dass ihr Sohn ein besonderes Kind ist, bemerkten Janet und Robert Smith bereits nach wenigen Monaten.
„Ich fühle mich so, als ob ich eine normale Kindheit hatte“ erzählt Gregory. Nebenbei fand Greg Zeit, sich seinem wichtigsten Anliegen – der Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder – zu widmen.
Während seines Studiums gründete er die „International Youth Advocates“, eine Organisation, die sich weltweit für den Jugendschutz einsetzt. Dafür reist Gregory durch die ganze Welt. Sein derzeit (2003) wichtigstes Projekt ist der Aufbau mehrerer Schulen in ganz Kenia. „Als ich sehr jung war, sah ich unterernährte Kinder. Da war ich 7 Jahre alt und ich wußte, das ich handeln musste“, sagte der schlaue Blondschopf.
Dieser außergewöhnliche Charity-Einsatz dürfte Gregory wohl auch seinem Traum etwas näher bringen: Er möchte ebenso wie der Friedensnobelpreisträger Theodore Roosevelt (1858 – 1919) US-Präsident werden: “Dann hätte ich endlich die Möglichkeit, ganz, ganz vielen Menschen zu helfen.“
Kinder und Jugendliche haben Rechte – wir unterstützen, damit Kinder und Jugendliche zu denen Ihnen zustehenden Rechten kommen.
Salzburg, Juni 03: Von Ihrem eigenen Vater wurden zwei Schüler (12 und 14 Jahre alt einbrechen geschickt. Die beiden Burschen brachen in Salzburg mit einem Brecheisen eine Holzwand auf und wollten einen Laptop stehlen. Bei ihrer Einvernahme gaben die Jugendlichen an: Wenn sie ohne Beute nach Hause kommen, schlägt sie der Vater.
Die beiden gestanden bereits einen Einbruch in ein Computergeschäft. Der Vater habe die Beute seiner Söhne weiterverkauft.
Der besorgte Vater eilt ans Krankenbett der Tochter. Nicht nur die Art des Kusses auf den Mund vom Vater zur Tochter hin, sondern auch die Frage dazu „War´s nicht schön für dich“ löste bei den anwesenden Medizinern blankes Entsetzen aus.
Die 15 Jährige war nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert worden.
Im anschließenden Prozeß wurde der „Vater“ zu 9 Jahren einstimmig verurteilt.
Aus einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Verein Sonnenstrahl:
„Weißt Du, dass Models häufig zu Sex, Pornofotos oder Pornofilmen gezwungen werden? Manche werden unter Druck oder mit Rauschgift gefügig gemacht.“
Antwort der 14 jährigen Jugendlichen: „Ich bin trotzdem lieber in dieser Modelagentur, denn dort darf ich sagen, ob ich mit dem Kunden Sex haben will oder nicht. Auch über die Sexpraktiken darf ich bestimmen. Drogen gibt es, aber wir Mädchen werden nicht gezwungen, Drogen zu konsumieren. Und noch etwas: nach Hause gehe ich auf keinen Fall, denn meine Mutter gibt dann wieder Anzeigen auf, und Sie bestimmt die Männer und den Preis für mich – und ich muß alles machen …“
Kinder haben das Recht, sich mit dem Thema Tod auseinandersetzen zu dürfen. Auf wenig Verständnis stößt bei Kindern die Tatsache, das es nicht bestattungspflichtige Kinder gibt = das ihr Geschwisterchen, das im Bauch ihrer Mutti war, kein Grab haben soll. Wenn schon kein Grab am Friedhof möglich ist, dann schaffen Sie in ihrer Wohnung eine Gedenkecke. Das kann eine Pinwand sein mit dem Ultraschallbild, ihrem Brief /Gedicht an ihr Sternenkind, der Zeichnungen ihrer überliebenden Kinder an ihr Geschwisterchen.
Kindern sind regelmäßige Handlungen (Riten) sehr wichtig - ebenso die Anerkennung ihres Geschwisterls, welches nur kurz bei ihnen sein durfte und nun ein Sternenkind ist. So wie Sie jedem ihrer geborenen Kinder einen Namen geben, sollten sie auch ihrem Sternenkind einen Namen geben und z.B. am Todestag, Geburtstag, zu Familienfeiern z.B. eine Kerze für das Sternenkind anzünden. Familien, welche beten, sollten auch ihr Sternenkind - nicht nur in Gedanken, sondern in lauten Worten - erwähnen und dadurch anerkennen.
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
Beratung für Kindertagesbetreuung, Kindergarten, Tagespflege & Krippe, Hort, Integration und angrenzende sozialpädagogische Tätigkeitsfelder (Schule, Jugend- und Behindertenhilfe); Unterstützung von Eltern, Fachkräften und Teams + Leitung/Geschäftsführung
In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit den gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:
Österreich: www.rechtsanwaelte.at www.docanddoc.at - für Ärzte im Internet www.beratungstellen.at www.bestHELP.at www.bestMED.at www.coaching.cc www.ergotherapeuten.at www.kunsttherapie.at www.lebensberatung.at www.logopaeden.at www.mediation.info
www.musiktherapie.at www.physiotherapie.at www.politiker.at www.psychologen.at www.psyonline.at www.selbsthilfe.at
www.supervision.at www.training.at
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Unser Impressum, unsere Ansprechpartner sowie die Daten zu unserer Bankverbindung finden Sie unter www.sonnenstrahl.org! Impressum und Ansprechpartner Bankverbindung
Hallo,
mein Name ist Alex und ich bin der Teddy von Lara. Klick mich und - und nimm mich bitte mit, denn Lara nimmt am TeddyTours-Wettbewerb teil. Es geht darum, wessen Teddy die größte Reise schafft. Und so reise ich jetzt quer durch die Welt, von Land zu Land und von Homepage zu Homepage und treffe viele Leute wie dich.